REACh
REACh – Kompetenz an Ihrer Seite Druckversion
| ZIELE | |
![]() |
REACh steht für die englischen Worte Registration (Registrierung), Evaluation (Bewertung) and Authorisation
(Zulassung) of Chemicals (Chemikalien) und ist der Name des neuen Europäischen Chemikalienrechts, das am 1. Juni 2007 in Kraft getreten
ist. Dieses unterstützenswerte Ziel führte unter Beteiligung der Europäischen Kommission, der Industrie, der Mitgliedsstaaten, des Europäischen Parlaments und diverser Umweltorganisationen nach fast neun Jahren zu einem der komplexesten und weitest reichenden Regelwerke, das Brüssel jemals verfasst hat. |
| PARADIGMENWECHSEL |
| Hersteller/Importeure und industrielle oder gewerbliche Verwender von chemischen Stoffen werden durch REACh in die Verantwortung genommen. Den Behörden fallen im Wesentlichen Kontrollfunktionen zu. |
| KEINE DATEN – KEINE VERMARKTUNG | |
| Ohne Registrierung eines chemischen Stoffes wird es keine Vermarktung geben. Zu registrieren sind unter REACh chemische Stoffe als solche
oder in Zubereitungen ab einer Menge von einer Tonne (t) pro Jahr pro Hersteller oder Importeur.
Mit der Registrierung sind Daten über physikalisch-chemische, toxikologische sowie umweltgefährdende Eigenschaften bei der zentralen Europäischen Agentur für Chemische Stoffe ECHA in Helsinki einzureichen. Für die chemischen Stoffe, die aufgrund der gewonnenen Daten als gefährlich eingestuft werden, sind umfangreiche Risikomanagementmaßnahmen zu definieren, die sich an den tatsächlichen Verwendungen orientieren. Auch diese Arbeiten sind Teil des Registrierungsdossiers. |
![]() |
| BEWERTUNG ALS KONTROLLINSTRUMENT | |
| Da die Verantwortung für die sichere Handhabung chemischer Stoffe bei der Industrie liegt, wird die Behördenseite in Form der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe eine Kontrollfunktion übernehmen. | Nach einem vorher von der ECHA festgelegten Plan können die Registrierungsdossiers einer inhaltlichen Bewertung unterzogen werden. |
| BESONDERE GEFAHREN – BESONDERE VERFAHREN | |
| Chemische Stoffe mit besonders gefährlichen bzw. besorgniserregenden Eigenschaften können einem Zulassungsverfahren unterworfen werden. Hiervon sind diejenigen chemischen Stoffe betroffen, die nachweislich beim Menschen oder im Tierversuch krebserregende, genverändernde oder fortpflanzungsschädliche | Eigenschaften haben. Ebenfalls betroffen davon sind chemische Stoffe, die aufgrund ihrer schlechten biologischen Abbaubarkeit (persistente Stoffe) und ihrer Fähigkeit, sich in der Natur anzureichern (bioakkumulierbare Stoffe), für die Umwelt besonders schädlich sind. |

| NEUE PFLICHTEN FÜR CHEMIKALIENNUTZER | |
| Unter REACh haben nicht nur die registrierungspflichtigen Hersteller oder Importeure Pflichten. Alle industriellen oder gewerblichen Anwender haben zukünftig unter REACh die Rolle von sogenannten „nachgeschalteten Anwendern“. Sie haben die Pflicht, sich zu vergewissern, dass die vom vorgeschalteten Lieferanten mit dem Sicherheitsdatenblatt übermittelten Informationen zur sicheren Handhabung auch zutreffend sind und angewendet werden können. Ist dies nicht der Fall, muss das dem vorgeschalteten | Lieferanten mitgeteilt und geklärt werden, wie eine sichere Handhabung zu ermöglichen ist. Gegebenenfalls muss die Nichteinsetzbarkeit eines chemischen Stoffes unter bestimmten Bedingungen festgestellt werden. Dem Handel fällt hierbei eine besondere Rolle zu, denn in vielen Fällen wird er als Mittler zwischen „nachgeschaltetem Anwender“ und dem registrierenden Hersteller/Importeur Informationen weiterreichen müssen. |
| VORREGISTRIERUNG UND REGISTRIERUNG | |
| Die REACh-Verordnung sieht für die Registrierung der Altstoffe, die sich bereits jetzt am Markt befinden, Übergangszeiten entsprechend bestimmter | Mengenbereiche vor. Alle neu entwickelten Stoffe, die ab dem 01.06.2008 neu auf den Markt kommen, müssen nach REACh sofort registriert werden. |
Folgende Registrierungsfristen gelten:
Um diese Fristen wahrnehmen zu können, muss durch den registrierungspflichtigen Hersteller/Importeur bis spätestens 01.12.2008 eine Vorregistrierung vorgenommen werden. |
|
REACH + HELM AG |
||
![]() |
Wir als HELM AG nehmen unsere Pflichten sehr ernst. Wir haben eine REACh Abteilung
gegründet und bereiten alle Mitarbeiter
intensiv auf die Anforderungen von REACh vor. Zurzeit befinden wir uns in intensivem Kontakt mit unseren Lieferanten, um die
Frage der Vorregistrierung / Registrierung zu klären. In einigen Fällen werden wir selber als Registrant auftreten, um unsere Kunden
weiterhin zuverlässig
mit den Produkten zu beliefern. In vielen Fällen begleiten wir unsere |
Nicht-EU-Lieferanten bei der Entscheidungsfindung über die Form
der Registrierung. Die Registrierung selber ist an die Verwendung des Stoffes gebunden. Auch diesbezüglich sind wir als HELM AG bereits
tätig und tragen alle intern verfügbaren
Informationen zusammen, um eine gezielte Kommunikation mit unseren Kunden vorzubereiten. Diese werden wir aufnehmen, sobald die Struktur über
die Benennung von Verwendungen durch die EU endgültig
festgelegt ist. |
| DID WE ASK HELM? | |
| Unsere Mitarbeiter sind bereits jetzt in der Lage, Ihre Fragen zu REACh zu beantworten. | Für spezielle Fragen steht Ihnen unsere REACh Abteilung zur Verfügung. |
Im Internet finden Sie darüber hinaus auf den im Folgenden aufgelisteten Links weitere Informationen:
- Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) (de, en)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – REACh Helpdesk (de, en)
- BDI REACh-Helpdesk (de)
- REACh-Net (de)
- REACh e-learning (de)
- Cefic REACh-Centrum (en)
- EU-Kommission “REACh in brief” (en)
- FAQ (en)





